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Schachfreunde Reckenfeld e. V. |
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_______________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________________ Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 TURNIERORDNUNG des Schachverbandes Münsterland e.V. 1. Allgemeines 1.1 Für den gesamten Spielbetrieb im Schachverband Münsterland (Abkürzung SV ML) gelten die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein- Westfalen (BTO) in Verbindung mit dieser Turnierordnung (VTO). 1.2 Im SV ML werden nachfolgende Turniere jährlich ausgetragen: 1.2.1 Mannschaftsmeisterschaft mit 8er Mannschaften, unterteilt in die Klassen Verbandsliga Verbandsklasse A Verbandsklasse B 1.2.2 Einzelmeisterschaft (allgemein) 1.2.3 Einzelmeisterschaft der Frauen 1.2.4 Einzelmeisterschaft der Senioren 1.2.5 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft mit 4er Mannschaften 1.2.6 Pokal-Einzelmeisterschaft, unterteilt in A-Pokal B-Pokal C-Pokal 1.2.7 Blitz-Einzelmeisterschaft 1.2.8 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft mit 4er Mannschaften 1.2.9 Schnellschachmeisterschaft der Senioren Ü60 1.2 Den Jugendspielbetrieb regelt eine eigene Jugendturnierordnung der Schachjugend Münsterland. 1.4 Für alle Meisterschaften dürfen nur Ehrenpreise und keine Geldpreise ausgesetzt werden. 1.5 Das Spieljahr beginnt in der Regel am 01.09. eines jeden Jahres. 1.6 Bei allen Meisterschaften und Turnieren im SV ML ist das Rauchen im Turniersaal verboten. 1.7 Die Spielberechtigung zu den unter Ziffer 1.2 angegebenen Turnieren regelt sich nach der Spielerpaßordnung des Schachbundes NRW. 1.8 Alle Meldungen zu den im Schachverband Münsterland ausgetragenen Turnieren bzw. Meisterschaften, müssen spätestens 28 Tage vor Beginn der Meisterschaft dem zuständigen Verbandsspielleiter vorliegen. Zuständig hierfür sind die Vereine (Postempfänger) bzw. die Bezirksspielleiter der einzelnen Bezirke. Zu spät eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Verbandsspielausschuß 2.1 Der Spielausschuß besteht aus dem 1.Verbandsspielleiter und dem 2.Verbandsspielleiter und den Spielleitern der Bezirke oder deren Vertretern, sowie je einem Delegierten der Bezirke, der nicht in diesem Bezirk im Bezirksspielausschuß vertreten ist. Dem Spielausschuß gehören ferner der Vorsitzende und der Jugendwart des Verbandes oder deren Vertreter an. 2.2 Jedes Mitglied des Verbandsspielausschusses hat eine Stimme. Jede ordnungsgemäß einberufene Sitzung des Verbandsspielausschusses ist beschlußfähig. Die Spielausschußsitzungen werden mit einer Frist von 14 Tagen vom zuständigen Verbandsspielleiter schriftlich einberufen. 2.3 Über Proteste gegen Entscheidungen der Verbandsspielleitung und über Berufungen zum Verband entscheidet der Verbandsspielausschuß. Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 - Seite 2 von 6 - 2.4 Die Beratung und Festsetzung des Spielplanes für die folgende Saison, Termine für alle Spiele und Auslosung der Paarungen wird vom Spielausschuß spätestens bis zum 30.06. eines jeden Jahres vorgenommen. 2.4.1 Bei Beratung des Spielplanes für die Verbandsliga und die Verbandsklassen soll sich der VSA bemühen die Samstage möglichst freizulassen , an denen Vereine dieser Spielklassen am darauffolgenden Tag in der NRW-Jugendliga spielen. 2.5 Über die Vergabe von Freiplätzen zu den Turnieren entscheidet in der Regel der Verbandsspielausschuß. 2.6 Im Verbandssspielausschuß mit Stimmenmehrheit gefasste Beschlüsse müssen von allen Spielausschußmitgliedern vertreten werden. 2.7 Über jede Verbandsspielausschusssitzung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll der Sitzung ist den Mitgliedern des Spielausschusses innerhalb von 4 Wochen zuzusenden. 3. Verbandsspielleitung 3.1 Die Verbandsspielleitung organisiert und überwacht den gesamten Spielbetrieb im SV ML. Soweit es möglich ist leiten die VSL die einzelnen Turniere. Ist dies nicht möglich setzt die Verbandsspielleitung Turnierleiter oder Schiedsrichter für einzelne Turniere ein. Die Abrechnung für Tagegeld, Fahrtkosten, Telefon und Porto der Spiel/Turnierleiter und Schiedsrichter erfolgt nach den gültigen Abrechnungssätzen für Schiedsrichter im SB NRW. 3.2 Bei Verstößen gegen die Turnierordnung verhängt der zuständige Spiel/Turnierleiter Buße gegen Mannschaften und Einzelspieler. Sperren gegen Mannschaften und Einzelspieler bedürfen der Zustimmung des Verbandsspielausschusses. 3.3 Die Verbandsspielleitung vertritt die Interessen des SV ML bei Sitzungen des Spielausschusses des Schachbundes Nordrhein-Westfalen. 3.4 Weitere Einzelheiten des gesamten Spielbetriebs und der Vertretung innerhalb der Verbandspielleitung regelt vor Beginn der Saison der Geschäftsverteilungsplan, der im Einvernehmen mit dem VSA erstellt wird. 4. Mannschaftsmeisterschaft 4.1 Die Ausschreibung und Meldebögen zu den Mannschaftskämpfen der Verbandsliga und Verbandsklasse sind vom zuständigen Spielleiter spätestens bis zum 15.07. (Datum des Poststempels) für das folgende Spieljahr an die betreffenden Vereine zu versenden. 4.1.1 Die namentlichen Meldungen zu den Mannschaftskämpfen der Verbandsliga und Verbandsklasse erfolgen spätestens bis zum 01.08. (Datum des Poststempels) des laufenden Spieljahres gemäß Ausschreibung an den zuständigen Verbandsspielleiter. Zu spät eingehende Meldungen gelten als nicht abgegeben. 4.1.2 Das Abmelden einer Mannschaft vom Spielbetrieb ist nur zum Ende einer Spielsaison bis zum 15.06. (Datum des Poststempels) möglich. Das Zurückziehen einer Mannschaft nach dem Termin wird mit einer Geldstrafe von 300 EURO geahndet. 4.2 In der Verbandsliga und den Verbandsklassen A und B wird mit jeweils höchstens zehn Mannschaften gespielt. 4.2.1 Der Sieger der Verbandsliga erhält den Titel Verbandsmannschaftsmeister und steigt in die NRW Klasse auf. Die Tabellenletzte Mannschaft der Verbandsliga steigt in die Verbandsklassen ab. Es steigen von der Verbandsliga in die Verbandsklassen weiterhin so viele Mannschaften ab, bis wieder zehn Mannschaften spielberechtigt sind. 4.2.2 Die jeweils erstplazierten Mannschaften der Verbandsklassen A und B steigen in die Verbandsliga auf. Aus den Verbandsklassen A und B steigen jeweils gleichmäßig der Tabellenletzte und gleichmäßig aus jeder Gruppe soviel Mannschaften in die jeweiligen Bezirke ab, bis wieder je zehn Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 - Seite 3 von 6 - Mannschaften pro Verbandsklasse spielberechtigt sind. Die Bezirksmeister steigen in die Verbandsklasse auf. 4.2.3 Ein freiwilliger Abstieg in die nächstniedrigere Klasse ist nicht möglich. 4.2.4 Belegen nach Ende der Meisterschaftssaison mehrere Mannschaften punktgleich die Plätze, so gilt die Brettpunktwertung. 4.2.5 Sollten auch die Brettpunkte der betroffenen Vereine gleich sein, so wird ein Stichkampf gespielt. Endet dieser Stichkampf unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch hier ein Gleichstand wird gelost. 4.2.6 Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten, in der Brettpunktwertung einer der betroffenen Mannschaften einen kampflosen Sieg erzielt hat (8 Brettpunkte), werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den brettpunktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen. 4.2.7 Die Verbandsklassen werden vor jeder Saison neu eingeteilt. Es wird eine Rangliste nach DWZDurchschnitt erstellt. Zur Ermittlung werden die ersten acht eingesetzten (nicht nominierten) Bretter herangezogen. Bei gleichem DWZ-Durchschnitt ohne Nachkommastellen entscheidet das Los über die Rangfolge. Die Mannschaften mit ungeraden Rangnummern spielen in einer Klasse, die Mannschaften mit geraden Rangnummern in der zweiten Klasse. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Klasse, so tauscht die zweite oder entsprechende Mannschaft des Vereins mit der nächstniederen Rangnummer die Klassen. Es gilt die DWZ-Liste des SV Münsterland am Tag der Auslosung. 4.3 Spielbeginn ist 16.00 Uhr. Die Vereine können untereinander einen früheren Spielbeginn vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gilt die angesetzte Zeit. Anträge auf Spielverlegung müssen schriftlich erfolgen. Alles weitere regelt die BTO des SB NRW. 4.4 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach. Artikel 10 der FIDE Spielregeln 4.5 Die Mannschaftskämpfe werden von den Mannschaftsführern kollegial geleitet. 4.6 Es dürfen nur Notationsformulare mit mindestens 60 Zügen auf der Vorderseite verwendet werden. 4.7 Der gastgebende Verein meldet das Spielergebnis an den betreffenden Spielleiter ordnungsgemäß spätestens 2 Tage (Datum des Poststempels) nach Beendigung des Kampfes mit einer Spielberichtskarte. Die Ausschreibung kann eine andere Form der Meldung vorsehen. Bei Nichteinhaltung des Termins wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße belegt. 5. Einzelmeisterschaften Einzelmeisterschaft (allgemein) Einzelmeisterschaft der Frauen Einzelmeisterschaft der Senioren 5.1 Allgemeines 5.1.1 Findet sich kein Bewerber für die Ausrichtung der Verbandseinzelmeisterschaften werden sie abwechselnd in den Bezirken Borken (2009/10), Steinfurt (2010/11) Münster (2011/12) (usw.), durchgeführt. Ausrichter sind dann die betreffenden Bezirke und deren angeschlossene Vereine. 5.1.2 Alle Teilnehmer an den Verbandseinzelmeisterschaften müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Meisterschaft beim zuständigen Verbandsspielleiter gemeldet sein Für die Meldungen sind die jeweiligen Bezirksspielleiter zuständig. 5.1.3 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach. Artikel 10 der FIDE Spielregeln. 5.1.4 Alle Termine sind einzuhalten. Terminverlegungen sind nicht möglich. Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 - Seite 4 von 6 - 5.2 Einzelmeisterschaft (allgemein) 5.2.1 Der Sieger erhält eine Urkunde und den Titel "Verbandseinzelmeister". Weitere Sachpreise sind für Einzelspieler nicht vorgesehen. Die Anzahl der Aufsteiger zu der Einzelmeisterschaft der Schachbundes NRW richtet sich nach der Turnierordnung des Schachbund NRW. Bei Verzicht auf die Teilnahme an der NRW-Einzelmeisterschaft, ist automatisch der nächste Teilnehmer startberechtigt. 5.2.2 Die Verbandseinzelmeisterschaft wird mit 12 Teilnehmern als Schweizer-System-Turnier durchgeführt. Qualifiziert sind 2 Spieler je Bezirk, der Titelträger des Vorjahres, der A-Pokal Sieger des Jahres, 1 Freiplatz je Bezirk und ein Spieler des ausrichtenden Vereins. Über die Freiplätze der Bezirke entscheidet der Verbandsspielausschuss. 5.2.3 Bei Punktgleichheit richtet sich auf allen Plätzen die Reihenfolge nach der Buchholzwertung mit einem Streichergebnis. Ergibt sich auch danach Gleichstand, entscheidet die Summenwertung. Bei nochmaligem Gleichstand wird gelost. 5.2.4 Über freie Plätze (Titelträger, A-Pokal oder kurzfristiger Ausfall) entscheidet der Verbandsspielleiter. 5.2.5 Die Turnierleitung obliegt dem ausrichtenden Verein. 5.3 Einzelmeisterschaft der Frauen 5.3.1 Die Verbandseinzelmeisterschaft der Frauen wird als Rundenturnier ausgetragen. 5.3.2 Startberechtigt sind alle Frauen im SV ML die für das laufende Spieljahr eine gültige Spielgenehmigung haben. 5.3.3 Die Siegerin erhält eine Urkunde und den Titel "Verbandseinzelmeisterin der Frauen". Weitere Sachpreise sind für Einzelspielerinnen nicht vorgesehen. Die Verbandseinzelmeisterin nimmt an der Einzelmeisterschaft des Schachbundes NRW teil. Verzichtet die Verbandsmeisterin auf die Teilnahme an der NRW Einzelmeisterschaft, so ist automatisch die Zweitplazierte startberechtigt. 5.3.4 Ist nach Turnierende Gleichstand um die Entscheidung über den ersten Platz eingetreten, so ist bei zwei Spielerinnen ein Stichkampf über zwei Partien, bei mehreren Spielerinnen ein einrundiges Turnier auszutragen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, entscheidet das Los. 5.4 Einzelmeisterschaft der Senioren 5.4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Senioren, die das fünfundfünzigste Lebensjahr überschritten haben (Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres). 5.4.2 Der Modus richtet sich nach der gemeldeten Teilnehmerzahl. Bis zehn Teilnehmer wird ein einrundiges Turnier, bei mehreren Teilnehmern wird ein siebenrundiges Turnier nach Schweizer System gespielt. 5.4.3 Der Sieger erhält eine Urkunde, einen Wanderpokal und den Titel "Verbandseinzelmeister der Senioren". 5.4.4 Ist nach Turnierende Gleichstand um die Entscheidung über den 1. Platz eingetreten, so ist bei zwei Spielern ein Stichkampf über zwei Partien, bei mehreren Spielern ein einrundiges Turnier auszutragen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, dann gilt die Regelung nach dem Wertungssystem "Sonneborn-Berger". 6. Pokalmannschaftsmeisterschaft 6.1 Startberechtigt ist je eine Mannschaft aus den Bezirken. Desweiteren stellen die Bezirke abwechselnd einen zweiten Vertreter: Saison 2009/10 Bezirk Borken, 2010/11 Bezirk Münster, 2011/12 Bezirk Steinfurt, usw. . 6.2 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach. Artikel 10 der FIDE Spielregeln. Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 - Seite 5 von 6 - 6.3 Anträge auf Spielverlegung müssen schriftlich erfolgen. Alles weitere regelt die BTO des SB NRW. 6.4 Die Siegermannschaft erhält eine Urkunde und einen Wanderpokal und spielt auf NRW- Ebene weiter. Verzichtet der Verbandspokalsieger auf NRW-Ebene weiter zu spielen, ist automatisch der Endspielgegner startberechtigt. 7. Pokaleinzelmeisterschaft (A-,B-,C-Pokal) 7.1 Die Pokaleinzelmeisterschaften werden im KO-System ausgetragen. Teilnahmeberechtigt ist pro Bezirk und pro Pokalmeisterschaft je ein Spieler. Desweiteren stellen die Bezirke abwechselnd zusätzlich pro Pokalmeisterschaft einen weiteren Teilnehmer wie folgt: 7.1.1 A-Pokal: Saison 2009/10 Bezirk Borken, 2010/11 Bezirk Münster, 2011/12 Bezirk Steinfurt, 2012/13 Bezirk Borken, usw.. 7.1.2 B-Pokal: Saison 2009/10 Bezirk Münster, 2010/11 Bezirk Steinfurt, 2011/12 Bezirk Borken, 2012/13 Bezirk Münster, usw.. 7.1.3 C-Pokal: Saison 2009/10 Bezirk Steinfurt, 2010/11 Bezirk Borken, 2011/12 Bezirk Münster, 2012/13 Bezirk Steinfurt, usw.. 7.2 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer halben Stunde je Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach. Artikel 10 der FIDE Spielregeln. 7.3 Endet die Partie remis, sind zwei Kurzpartien (Bedenkzeit 5 Minuten je Spieler) zu spielen. Zur ersten Kurzpartie werden die Farben ausgelost, danach gewechselt. Ergibt sich nach den Kurzpartien Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Kurzpartie. Für die Kurzpartien gelten die Spielregeln der Blitzeinzelmeisterschaft. 7.4 Anträge auf Spielverlegung müssen schriftlich erfolgen. Alles weitere regelt die BTO des SB NRW. 7.5 Die Sieger der einzelnen Pokale erhalten eine Urkunde und einen Wanderpokal. Der A-Pokalmeister spielt auf NRW-Ebene weiter. Verzichtet der A-Pokalsieger auf die Teilnahme auf NRW-Ebene, so ist automatisch der Endspielgegner startberechtigt. 8. Blitzeinzelmeisterschaft 8.1 Die Blitzeinzelmeisterschaft wird mit 20 Spielern in einem einfachen Rundenturnier ausgetragen. Pro Bezirk sind sechs Teilnehmer startberechtigt; hinzu kommt der Titelverteidiger und ein Ausrichtervertreter. 8.2 Entsteht auf dem ersten Platz oder auf dem letzten zur Teilnahme an der NRWBlitzeinzelmeisterschaft berechtigendem Platz Punktgleichheit, werden bei zwei punktgleichen Spielern zwei Stichkampfpartien ausgetragen. Ergibt sich auch danach Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Stichkampfpartie. Bei mehreren punktgleichen Spielern wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Ergibt sich auch dann Gleichstand, wird gelost. Für die erste Stichkampfpartie werden die Farben ausgelost, danach gewechselt. Die Reihenfolge eines einrundigen Turniers wird ausgelost. 8.3 Der Sieger erhält eine Urkunde und den Titel "Verbandsblitzeinzelmeister". Verzichtet ein qualifizierter Spieler auf die Teilnahme an der NRW-Blitzeinzelmeisterschaft, muß der Verbandsspielleiter rechtzeitig unterrichtet werden, damit der Platz durch nachfolgende Spieler besetzt wird. 9. Blitzmannschaftsmeisterschaft 9.1 Die Blitzmannschaftsmeisterschaft wird mit 20 Mannschaften in einem einrundigen Turnier ausgetragen. Pro Bezirk sind sechs Mannschaften startberechtigt; hinzu kommt der Titelverteidiger und ein Ausrichtervertreter. 9.2 Entsteht auf dem ersten Platz oder dem letzten zur Teilnahme an der NRWBlitzmannschaftsmeisterschaft berechtigendem Platz Mannschaftspunktgleichheit, entscheidet die Turnierordnung des Schachverband Münsterland e.V. Stand: 01.07.2010 - Seite 6 von 6 - Zahl der im Turnier erzielten Brettpunkte. Ist auch sie gleich, wird bei zwei Mannschaften ein Stichkampf mit vertauschten Farben gespielt. Endet er unentschieden, ist Berliner Wertung für den Stichkampf anzuwenden. Führt auch das zu Punktgleichheit, entscheidet der erste nach vorstehenden Wertungsmerkmalen entschiedene weitere Stichkampf. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften wird ein einrundiges Stichturnier ausgetragen. Bei Mannschaftspunktgleichheit in dem Stichturnier sind die o.a. Hilfswertungen, bezogen auf das Stichturnier anzuwenden. 9.3 Der Sieger erhält den Titel Verbandsblitz-Mannschaftsmeister und eine Urkunde. 10. Bußen 10.1 Die für den Spielbetrieb anfallenden Bußen werden von den zuständigen Spiel-/Turnierleitern verhängt. Für die Zahlung der Geldbußen ist der betreffende Verein zuständig (auch bei Einzelkämpfen). 10.2 Bei Nichtantreten zu den Mannschaftskämpfen, Pokal- und Blitzmannschaftsmeisterschaften werden folgende Bußen verhängt: − entschuldigtes Nichtantreten 50 EURO − Wiederholungsfall 100 EURO − unentschuldigtes Nichtantreten 125 EURO − Wiederholungsfall 175 EURO − unentschuldigtes Nichtantreten bei Heimspielen 250 EURO 10.3 Bei Nichtantreten zu Einzelmeisterschaften werden folgende Bußen verhängt: − entschuldigtes Nichtantreten 25 EURO − Wiederholungsfall 75 EURO −unentschuldigtes Nichtantreten 100 EURO − Bei der Einzelmeisterschaft der Senioren entfallen die genannten Bußen für unentschuldigtes Nichtantreten. 10.4 Bei entschuldigtem Nichtantreten gilt als Entschuldigung eine schriftliche Absage 3(drei) Tage vor dem Spieltermin (Datum des Poststempels). 10.5 Ein Verein der das Spielergebnis später als zwei Tage nach Beendigung des Kampfes meldet (Datum des Poststempel) wird mit einer Geldbuße in Höhe von 20 EURO belegt. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Spieljahres(deutlichen Erhöhung bei weiteren Verstößen ) mit 30 EURO 10.6 Weitere Geldbußen: − Versäumnis der telephonischen Meldung am Spieltag 10 EURO − Wiederholungsfall 20 EURO − Freilassen eines Brettes 30 EURO − Verstoß gegen die Pflichten des Mannschaftsführers 25 EURO − Wiederholungsfall (deutlichen Erhöhung bei weiteren Verstößen) bis 100 EURO 10.7 In Ausnahmefällen kann der Spielleiter niedrigere Bußen verhängen. 11. Rechtsmittelbelehrung Gegen Ausschreibungen und Entscheidungen des Verbandsspielleiters ist Protest gemäß Ziffer 9ff. der Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (BTO) möglich. 12. Inkrafttreten Diese Turnierordnung ist auf der ordentlichen Vollversammlung des SV ML am 27.08.1994 beschlossen worden. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Schachverband Münsterland, den 27.08.1994 Diese VTO enthält alle Änderungen der Verbandstagungen des SV Münsterland bis einschließlich der Verbandstagung am 26.06.2010 in Borken. Stand: 01.07.2010
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